Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Die für den Arzt/Zahnarzt vorteilhafte Straumann® Garantie deckt gemäss den in der offiziellen Straumann® Garantievereinbarung nachzulesenden Garantiebedingungen den Ersatz von original Straumann® Implantaten und an diesen Implantaten befestigten Sekundärteilen sowie den Ersatz von zahn- und implantatgetragenen prothetischen Versorgungen ab.1
Für Keramik-Sekundärteile und an einem Implantat befestigte verschraubte Stege und Brücken aus Keramik und für zahn- und implantatgetragene Keramikversorgungen.
Für Straumann® Novaloc® Sekundärteile und an einem Implantat befestigte verschraubte Stege und Brücken aus Metall und für zahn- und implantatgetragene Metall- und Kunstharz-Nanokeramik-Versorgungen.
Bereits fertiggestellte Versorgungen werden durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwertiges Sekundärteil aus Metall ersetzt.
Erweiterung (der standardmässigen Lebenslangen Garantie) für Roxolid® Implantate und das PURE Ceramic Implantatsystem: Im Fall eines Implantatbruchs Ersatz durch ein gleichwertiges Implantat und sofern erforderlich ein gleichwertiges Sekundärteil und Erstattung der Behandlungskosten .2
1 Informationen zu den in Ihrem Land geltenden Bedingungen der Straumann® Garantie erhalten Sie von Ihrem lokalen Straumann Ansprechpartner. 2 Bei Meldung nach dem 1. Januar 2016. Die Konditionen in den Ländern, in denen die Lifetime Plus-Garantie angeboten wird, können variieren. Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA.